Seit Oktober 1874 wird jede Geburt, jede Heirat und jeder Sterbefall in den Personenstandsbüchern der Standesämter registriert. Mit der Änderung des Personenstandsgesetzes zum 1. Januar 2009 wurden Fristen eingeführt, nach denen die Personenstandsregister geschlossen und an das zuständige Archiv übergeben werden. Es gelten danach folgende Fristen:
- Geburtenregister 110 Jahre
- Heiratsregister 80 Jahre
- Sterberegister 30 Jahre
Damit stehen jetzt auch die älteren Standesamtsunterlagen für die Familienforschung zur Verfügung. In gemeinsamen Projekten mit den Archiven werden diese Standesamtsregister nun nach und nach in eine Datenbank übertragen und im Internet zur Verfügung gestellt. Auskünfte zu einzelnen Registereinträgen vom Standesamt Blender erteilt gerne Volker.Wolters@gmx.de.